Die vorliegenden Bestimmungen regeln das Verhältnis zwischen Bauer & Partner OG, Sechshauser Straße 66/1, 1150 Wien im Folgenden AUSTROGATE genannt und derjenigen natürlichen oder juristischen Person – im Folgenden Kunde genannt – die die entsprechende Dienstleistung in Anspruch nimmt und sind, wie die jeweils gültige Preisliste, Bestandteil des Vertrages.
1. Leistungsumfang
1.1 AUSTROGATE stellt dem Kunden ein betriebsbereites, dediziertes Rechnersystem (Server-Hardware und Betriebssystem-Software) oder Speicherplatz auf einem virtuellen Server nach den Bestimmungen dieser Vereinbarung zur Verfügung, wie in der Bestellung bzw der zugehörigen Leistungsbeschreibung näher beschrieben. Der dedizierte bzw virtuelle Server steht dem Kunden zur Nutzung im vorgesehenen Umfang zur Verfügung. AUSTROGATE behält sich das Recht vor, dem Kunden, ein dem im Bestellformular angegebenen Referenzmodell vergleichbares Rechnersystem, zur Verfügung zu stellen. Dabei wird, soweit im Rahmen der Möglichkeiten für den AUSTROGATE ohne zusätzlichen Aufwand und zusätzliche Kosten realisierbar, auf Wünsche des Kunden Rücksicht genommen. Ein Anspruch auf die Bereitstellung einer bestimmten Server-Hardware besteht jedoch nicht.
1.2 Sofern im Bestellformular, der Preisliste oder der Leistungsbeschreibung eine bestimmte Kapazität genannt ist, gilt diese für den gesamten gemäß Vereinbarung zur Verfügung stehenden Speicherplatz des dedizierten oder virtuellen Servers und dient unter anderem auch der Speicherung von Logfiles des Internet-Servers oder der Erhöhung der Datensicherheit durch Plattenspiegelung. Der Kunde darf lediglich die vereinbarte Speicherkapazität nutzen. Sofern sich durch eine Überschreitung derselben eine verminderte Leistung oder Datenverluste oder Verzögerungen oder dgl ergeben, haftet AUSTROGATE hierfür jedenfalls nicht.
1.3 Nach abgeschlossener Installation meldet AUSTROGATE dem Kunden per Brief, E-Mail oder Fax die Betriebsbereitschaft. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde spätestens zwei Wochen nach Mitteilung der Betriebsbereitschaft keine erheblichen Mängel anzeigt oder die Abnahme ausdrücklich verweigert. Gegenüber Verbrauchern gilt: AUSTROGATE wird Verbraucher auf diese Frist und die Rechtsfolge bei Nichteinhaltung dieser Frist hinweisen; Gewährleistungsansprüche von Verbrauchern sowie alle sonstigen Rechte von Verbrauchern bleiben jedenfalls unberührt.
1.4 Im Fall eines Hardwareausfalls leistet AUSTROGATE kostenlos Ersatz der defekten Komponenten inklusive Montage, sowie die Wiederherstellung des Systems mit kompletter Konfiguration des Betriebssystems wie beim Initialsetup und die Datenwiederherstellung vom letzten Backup. AUSTROGATE wird sich um eine rasche Abwicklung bemühen. AUSTROGATE ist jedoch berechtigt, für die Wiederherstellungsleistungen ein Entgelt gemäß dem vereinbarten Stundensatz für sonstige Leistungen zu verlangen, sofern der Ausfall der Sphäre des Kunden zuzurechnen ist bzw wenn es sich nicht um einen Gewährleistungsfall handelt.
1.5 Der Kunde hat keinerlei dingliche Rechte an dem Server und keinerlei Recht auf Zutritt zu den Räumlichkeiten, in denen sich der Server befindet.
1.6 AUSTROGATE betreibt und wartet den Server und sorgt für die Anbindung des Servers an das Internet. Die ständige Verfügbarkeit sowie die fehlerfreie Funktion kann aus technischen Gründen nicht zugesichert werden. AUSTROGATE überwacht die Funktionstüchtigkeit des Servers und seine Verbindung zum Internet und bemüht sich, auftretende Fehler, Unterbrechungen oder Störungen umgehend zu beheben. Um Unterbrechungen, Störungen, Hardwareausfällen etc vorzukehren, wird AUSTROGATE einmal wöchentlich ein Backup der Daten des Serversystems erstellen.
1.7 Der Kunde ist verpflichtet, selbst alle Dateien und Softwareeinstellungen, auf die er zugreifen kann, regelmäßig, zumindest einmal täglich, zu sichern und die Sicherung stets am aktuellen Stand zu halten; die Erstellung von Sicherungskopien hat jedenfalls vor Vornahme jeder Änderung durch den Kunden zu erfolgen sowie jedenfalls rechtzeitig vor durch den von AUSTROGATE angekündigten Wartungsarbeiten. Dies gilt auch, wenn und soweit sich AUSTROGATE zur Erstellung von Backups verpflichtet hat. Die Backup-Kopien (Sicherungskopien) des Kunden dürfen nicht auf dem Server gespeichert werden.
1.8 Die Weitergabe, insbesondere der Wiederverkauf, der vertragsgegenständlichen Leistungen durch den Kunden ist untersagt und bedarf einer gesonderten ausdrücklichen und – außer gegenüber Verbrauchern – schriftlichen Zustimmung durch AUSTROGATE.
2. Entgelte, Preisänderungen und Zahlungsbedingungen; Einwendungen gegen die Rechnung
2.1 AUSTROGATE erhebt eine einmalige Einrichtungspauschale, eine monatliche Bereitstellungspauschale sowie gegebenenfalls zusätzliche Nutzungs- oder Supportpreise laut Bestellformular. Die im Bestellformular angeführten Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer; gegenüber Verbrauchern werden Bruttopreise angegeben. In den Kosten nicht enthalten sind die Kosten des Internetzuganges. Ein Internetzugang des Kunden wird von AUSTROGATE gegen gesonderte Vereinbarung und zu den hierfür geltenden allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verfügung gestellt.
2.2 AUSTROGATE behält sich bei einer Änderung der für die Kalkulation relevanten Kosten eine Änderung des Entgelts vor. Wurden mit dem Kunden Rabatte gegenüber der üblichen Preisliste vereinbart, nimmt der Kunde an allfälligen Preissenkungen nicht teil, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde. Für Verbraucher gilt: die Entgelte setzen sich insbesondere aus den Server-Kosten, Kosten des Server-Housings und der damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen, Energiekosten, Personalkosten, Raumkosten, Gebühren und Steuern zusammen; sollten sich die zugrunde liegenden Kosten verändern, erhöht bzw senkt sich das Entgelt entsprechend; bei Verbrauchern gilt dies jedoch nur, soweit die zugrunde liegenden Kosten sich durch Umstände, die durch AUSTROGATE nicht beeinflussbar sind, verändert haben; eine Entgelterhöhung darf bei Verbrauchern weiters nicht für Leistungen verlangt werden, die innerhalb von zwei Monaten nach Vertragsschluss zu erbringen sind. Dies gilt auch bei Änderung oder Neueinführung von Steuern und anderen öffentlichen Abgaben, welche die Kalkulation des Entgeltes beeinflussen.
Das bei der Änderung von Preisen gemäß § 25 Abs 3 TKG 2003 bestehende Kündigungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, wenn es zu einer Preissenkung kommt oder die Preise gemäß einem in der Preisliste angegebenen oder sonst vereinbarten Index angepasst werden. Wurden mit dem Kunden Rabatte vereinbart, nimmt der Kunde an allfälligen Preissenkungen nicht teil, sofern nicht ausdrücklich (bei Unternehmern: schriftlich) anderes vereinbart wurde.
2.3 AUSTROGATE behält sich gegenüber Unternehmen, unbeschadet allfälliger Schadenersatzansprüche und vorbehaltlich des Rechts zur vorzeitigen Vertragsauflösung, ein jederzeitiges und sofortiges Preisänderungsrecht vor, wenn es zu einer ungewöhnlich hohen Beanspruchung des Servers oder zu ungewöhnlich hohen Datentransfers kommt.
2.4 Entgelte sind, sofern nichts anderes ausdrücklich und – außer gegenüber Verbrauchern – schriftlich vereinbart wurde, im Voraus zu bezahlen. Zahlungen sind prompt bei Rechnungserhalt ohne Abzüge fällig.
2.5 AUSTROGATE ist bei Zahlungsverzug des Kunden berechtigt, sämtliche zur zweckmäßigen Rechtsverfolgung notwendigen Kosten, Bearbeitungsgebühren sowie Verzugszinsen in der Höhe von 12 % p.a. ab dem Tag des Verzuges zu verrechnen.
2.6 Die Gegenverrechnung mit offenen Forderungen gegenüber AUSTROGATE und die Einbehaltung von Zahlungen aufgrund behaupteter, aber von AUSTROGATE nicht anerkannter Forderungen des Kunden ist ausgeschlossen. Für Verbraucher gilt: die Aufrechnung mit offenen Forderungen gegenüber AUSTROGATE ist nur möglich, sofern entweder AUSTROGATE zahlungsunfähig ist oder die wechselseitigen Forderungen in einem rechtlichen Zusammenhang stehen, oder die Gegenforderung des Kunden gerichtlich festgestellt oder von AUSTROGATE anerkannt worden ist.
2.7 Rechte des Kunden, seine vertraglichen Leistungen nach § 1052 ABGB zur Erwirkung oder Sicherstellung der Gegenleistung zu verweigern, sowie überhaupt seine gesetzlichen Zurückbehaltungsrechte sind ausgeschlossen. Diese Bestimmung gilt nicht für Verbrauchergeschäfte.
2.8 Einwendungen gegen die in Rechnung gestellten Forderungen sind vom Kunden innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu erheben, andernfalls die Forderung als anerkannt gilt. AUSTROGATE wird Verbraucher auf diese Frist und die bei Nichteinhaltung eintretenden Rechtsfolgen hinweisen.
Sollten sich nach einer Prüfung durch AUSTROGATE die Einwendungen des Kunden aus Sicht von AUSTROGATE als unberechtigt erweisen, hat der Kunde binnen 1 Monat ab Zugang der Stellungnahme von AUSTROGATE bei sonstigem Verlust des Rechtes auf Geltendmachung von Einwendungen das Schlichtungsverfahren bei der Regulierungsbehörde (Rundfunk- und Telekom-Regulierungs GmbH) einzuleiten und binnen eines weiteren Monats nach ergebnislosem Abschluss des Schlichtungsverfahrens den Rechtsweg zu beschreiten.
2.9 Wünscht der Kunde kein Schlichtungsverfahren, hat er binnen drei Monaten ab Zugang der Stellungnahme von AUSTROGATE, bei sonstigem Verlust des Rechtes auf Geltendmachung von Einwendungen, den Rechtsweg zu beschreiten. AUSTROGATE wird Verbraucher auf alle in diesen Pkt 2.8 und 2.9 genannten Fristen und die bei deren Nichteinhaltung eintretenden Rechtsfolgen hinweisen.
2.10 Einwendungen hindern nicht die Fälligkeit des Rechnungsbetrages. Wird jedoch die zuständige Regulierungsbehörde (Rundfunk- und Telekom-Regulierungs GmbH) zur Streitschlichtung angerufen, wird dadurch die Fälligkeit der strittigen Entgelte bis zur Streitbeilegung hinausgeschoben. Ein Betrag, der dem Durchschnitt der letzten drei unbestrittenen Rechnungsbeträge entspricht, ist aber auch diesfalls sofort fällig.
2.11 Falls ein Fehler festgestellt wird, der sich zum Nachteil des Kunden ausgewirkt haben könnte, und sich das richtige Entgelt nicht ermitteln lässt, hat der Kunde ein Entgelt zu entrichten, welches dem Durchschnitt der letzten drei Rechnungsbeträge bzw, falls die Geschäftsbeziehung noch nicht drei Monate gedauert hat, dem letzten Rechnungsbetrag entspricht.
2.12 Der Kunde haftet für alle Entgeltforderungen, die aus der Nutzung des ihm zur Verfügung gestellten Dienstes bzw seiner Zugangsdaten (auch durch Dritte) resultieren, sofern die missbräuchliche Nutzung vom Kunden zu vertreten ist.
2.13 Die Kundenrechnung (Entgeltnachweis) enthält folgende Angaben: Kundenname, Kundenanschrift, Rechnungsdatum, Kundennummer, Berechnungszeitraum, Rechnungsnummer, Entgelte für monatlich fix wiederkehrende Leistungen, für variable Leistungen, für einmalig fixe Leistungen, Gesamtpreis exkl. Mehrwertsteuer, Mehrwertsteuer, Gesamtpreis inklusive Mehrwertsteuer, sowie allenfalls gewährte Rabatte. Bei Einzelentgeltnachweisen sind die Angaben entsprechend den Bestimmungen der Einzelentgeltverordnung (abrufbar auf www.rtr.at) enthalten.
Der Kunde hat – über einen allfälligen Einzelentgeltnachweis hinaus – nur dann Anspruch auf Auflistung seiner Zugangsdaten, Logfiles, Proxyauswertungen etc (sofern technisch möglich und rechtlich zulässig), wenn eine gesonderte (und bei Unternehmern schriftliche) Vereinbarung über die Speicherung und Zurverfügungstellung derartiger Daten getroffen wurde.
3. Vertragsdauer und Kündigung; Datenlöschung bei Beendigung
3.1 Zwischen den Vertragspartnern abgeschlossene Verträge über den Bezug von Dienstleistungen oder sonstige Dauerschuldverhältnisse sind, sofern nicht anderes ausdrücklich und – außer gegenüber Verbrauchern – schriftlich vereinbart wurde, auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der Vertrag kann, sofern nicht anderes ausdrücklich und – außer gegenüber Verbrauchern – schriftlich vereinbart wurde, von beiden Vertragsteilen unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende des Kalendermonats gekündigt werden. Kündigungen durch den Kunden bedürfen eines eingeschriebenen Briefes (ist der Kunde Verbraucher, ist die einfache Schriftform ausreichend). Für die Rechtzeitigkeit ist das Datum des Poststempels maßgeblich.
3.2 Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine ist wesentliche Bedingung für die Durchführung der Leistungen durch AUSTROGATE. AUSTROGATE ist daher entsprechend den Bestimmungen des § 70 TKG 2003 bei Zahlungsverzug, nach erfolgloser Mahnung auf schriftlichem oder elektronischem Wege, unter Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen und Androhung der Dienstunterbrechung oder Vertragsauflösung nach seinem Ermessen zur Dienstunterbrechung oder zur Auflösung des Dauerschuldverhältnisses mit sofortiger Wirkung, berechtigt.
3.3 AUSTROGATE ist weiters zur sofortigen Vertragsauflösung oder Diensteunterbrechung bzw Dienstabschaltung berechtigt, wenn ihm das Verhalten des Kunden oder ihm zurechenbarer Personen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar macht, insbesondere wenn der Kunde die „Netiquette“ nicht einhält oder trotz Aufforderung von AUSTROGATE störende oder nicht zugelassene Einrichtungen nicht unverzüglich entfernt oder Dienste missbräuchlich in Anspruch nimmt oder gegen Rechtsvorschriften verstößt oder gegen vertragliche Vorschriften verstößt oder aufgrund seiner Nutzung ein ungewöhnlich hoher Datentransfer verursacht wird. AUSTROGATE hat hierbei den Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit zu berücksichtigen. Die Entscheidung zwischen Vertragsauflösung einerseits und bloßer Diensteunterbrechung bzw Dienstabschaltung andererseits liegt im freien Ermessen von AUSTROGATE.
3.4 Sämtliche Fälle berechtigter sofortiger Vertragsauflösung, der Diensteunterbrechung bzw –abschaltung, die aus einem Grund, der der Sphäre des Kunden zuzurechen ist, erfolgen, lassen den Anspruch von AUSTROGATE auf das Entgelt für die vertraglich vorgesehene Vertragsdauer bis zum nächsten Kündigungstermin und auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen unberührt.
3.5 Überhaupt kann stets, wenn die fristgerechte Zahlung von Entgeltforderungen von AUSTROGATE gefährdet erscheint, die weitere Leistungserbringung von einer angemessenen Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung abhängig gemacht werden; dies ist insbesondere auch dann der Fall, wenn gegen den Kunden bereits wegen Zahlungsverzug mit Sperre des Anschlusses vorgegangen werden musste, sowie in allen Fällen, die AUSTROGATE zu einer vorzeitigen Vertragsauflösung gem. Pkt. 3.2 und 3.3 berechtigen würden.
3.6 Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Beendigung des Vertragsverhältnisses AUSTROGATE zur Fortsetzung der vereinbarten Dienstleistungen nicht mehr verpflichtet ist. AUSTROGATE ist daher zum Löschen gespeicherter oder abrufbereit gehaltener Inhaltsdaten berechtigt. Der rechtzeitige und regelmäßige Abruf, die Speicherung und Sicherung solcher Inhaltsdaten liegt daher in der alleinigen Verantwortung des Kunden. Aus der berechtigten Löschung kann der Kunde daher keinerlei Ansprüche gegen AUSTROGATE ableiten.
4. Software
4.1 Der Kunde darf auf dem Server keine andere Software installieren, nutzen oder sonst verwenden als jene, die ihm im Rahmen dieser Vereinbarung zugänglich gemacht wird oder diese gesondert und – außer bei Verbrauchern – schriftlich vereinbart wurde. Bei Verstößen ist der Kunde verpflichtet, AUSTROGATE schad- und klaglos zu halten.
4.2 AUSTROGATE behält sich das Recht vor, bereits installierte Software kurzfristig und ohne Vorankündigung zu deaktivieren, sofern sie die Betriebs- oder Datensicherheit gefährdet. Hiervon wird der Kunde per Brief, Fax oder E-Mail informiert.
4.3 Jedenfalls hat der Kunde auch dafür zu sorgen, dass die von ihm verwendeten Programme keinerlei Störungen verursachen. Störungen, die die Einrichtungen oder Dienstleistungen von AUSTROGATE beeinträchtigen, sind für AUSTROGATE ein Grund zur sofortigen Vertragsauflösung oder Diensteunterbrechung bzw –abschaltung.
4.4 Sofern der Kunde selbständig von außen auf den Server zugreift, erfolgt dies durch geeignete seitens des Kunden zu beschaffende Software. Sofern von AUSTROGATE angeboten, ist AUSTROGATE bereit, benötigte Software gegen gesondertes Entgelt und – außer gegenüber Verbrauchern – schriftliche Vereinbarung bereitzustellen. Auch diesfalls wird dem Kunden eine nicht-ausschließliche Nutzungsbewilligung an der Software eingeräumt; die Lizenzbestimmungen der Software sind strengstens zu beachten, bei Verletzungen wird der Kunde AUSTROGATE schad- und klaglos halten; ein Exemplar der Lizenzbestimmungen wird dem Kunden auf Wunsch zugeschickt.
5. Verantwortung des Kunden für Inhalte und Nutzung
5.1 Der Kunde verpflichtet sich, auf dem Server keine rechtswidrigen Inhalte oder Informationen zu hinterlegen noch in irgendeiner Form auf rechtswidrige Inhalte, die von ihm oder Dritten angeboten werden, hinzuweisen oder Links auf solche Angebote zu veröffentlichen. Bei Verstößen ist der Kunde zur Schad- und Klagloshaltung gegenüber AUSTROGATE verpflichtet. Dies gilt auch für jede andere Form der missbräuchlichen Nutzung. Zur Kontrolle von Inhalten des Kunden, die am Server gespeichert sind oder transportiert werden, ist AUSTROGATE weder berechtigt noch verpflichtet. AUSTROGATE haftet nicht für diese Inhalte und zwar auch dann nicht, wenn der Zugang zu diesen Inhalten über einen Link von der Homepage von AUSTROGATE erfolgt. Wird AUSTROGATE deswegen in Anspruch genommen, ist der Kunde zur vollständigen Schad- und Klagloshaltung verpflichtet.
5.2 Der Kunde nimmt die Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes 2003 in der geltenden Fassung und die darin festgelegten Pflichten der Inhaber von Endgeräten zur Kenntnis. Er verpflichtet sich zur Einhaltung der Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes 2003 und der einschlägigen fernmelderechtlichen Normen sowie sämtlicher anderer gesetzlicher Bestimmungen. Der Kunde wird ausdrücklich auf die Vorschriften des Pornographiegesetzes, des Verbotsgesetzes und der einschlägigen strafgesetzlichen Vorschriften hingewiesen, wonach die Vermittlung, Verbreitung und Ausstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen Beschränkungen unterliegt bzw untersagt ist. Der Kunde verpflichtet sich, diese Rechtsvorschriften zu beachten und gegenüber AUSTROGATE die alleinige Verantwortung für die Einhaltung dieser Rechtsvorschriften zu übernehmen. Der Kunde verpflichtet sich, AUSTROGATE schad- und klaglos zu halten, falls AUSTROGATE wegen vom Kunden in den Verkehr gebrachten Inhalten zivil- oder strafrechtlich, gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch genommen wird, insbesondere durch Privatanklagen wegen übler Nachrede, Beleidigung oder Kreditschädigung, durch Verfahren nach dem Mediengesetz, dem Urheberrechtsgesetz, dem Markengesetz, dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb oder wegen zivilrechtlicher Ehrenbeleidigung und/oder Kreditschädigung. Wird AUSTROGATE entsprechend in Anspruch genommen, so steht ihm allein die Entscheidung zu, wie er darauf reagiert, ohne, dass der für den Inhalt verantwortliche Kunde – außer im Fall groben Verschuldens von AUSTROGATE – den Einwand unzureichender Rechtsverteidigung erheben könnte.
5.3 Der Kunde verpflichtet sich überhaupt, die vertraglichen Leistungen in keiner Weise zu gebrauchen, die zur Beeinträchtigung Dritter führt oder für AUSTROGATE oder andere sicherheits- oder betriebsgefährdend ist, widrigenfalls er AUSTROGATE schad- und klaglos halten wird. Er nimmt weiters zur Kenntnis, dass bei übermäßigem Datentransfer der Server überlastet sein kann und daher gegebenenfalls nicht funktioniert. Jegliche Ansprüche diesbezüglich gegen AUSTROGATE sind ausgeschlossen. Der Kunde verpflichtet sich weiters bei sonstigem Schadenersatz, AUSTROGATE unverzüglich und vollständig zu informieren, falls er aus der Verwendung der vertragsgegenständlichen Dienste gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch genommen wird.
5.4 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass AUSTROGATE keine uneingeschränkte Verpflichtung zum Datentransport bzw zur Anbindung des Servers an das Internet trifft. Keine entsprechende Verpflichtung besteht jedenfalls, wenn sich AUSTROGATE anderenfalls selbst der Gefahr rechtlicher Verfolgung aussetzen würde. Der Kunde nimmt weiters die Bestimmungen des ECG (E-Commerce-Gesetz) zur Kenntnis, wonach AUSTROGATE unter bestimmten Voraussetzungen (insb § 18 ECG) berechtigt und verpflichtet ist, Auskünfte betreffend den Kunden zu erteilen. AUSTROGATE wird bestrebt sein, die von ISPA (Verein Internet Service Providers Austria) entwickelten „Allgemeinen Regeln zur Haftung und Auskunftspflicht des Internet Service Providers“, abrufbar unter www.ispa.at zu beachten und ihnen zu entsprechen.
5.5 Der Kunde ist zur unbedingten Absicherung seines Anschlusses, seiner Endgeräte sowie seiner Zugangsdaten zum Schutz vor unbefugtem Zugriff verpflichtet. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass das Abspeichern von Passwörtern, Zugangsdaten und anderen geheimen Informationen auf der Festplatte eines PC nicht sicher ist. Weiters nimmt er zur Kenntnis, dass durch das Abrufen von Daten aus dem Internet Viren, trojanische Pferde oder andere Komponenten auf sein Endgerät transferiert werden können, die sich auf seine Daten negativ auswirken können oder zum Missbrauch seiner Zugangskennungen führen können. Ebenso nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass dies durch „Hacker“ erfolgen kann. AUSTROGATE steht dafür nicht ein, sofern AUSTROGATE nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Dadurch generierte Entgeltforderungen sind (außer im Fall des Verschuldens von AUSTROGATE) vom Kunden zu begleichen. Der Kunde ist verpflichtet, jeden Verdacht, dass seine Zugangsdaten oder andere geheime Informationen unbefugten Dritten bekannt geworden sein könnten, unverzüglich an AUSTROGATE zu melden. Jedenfalls haftet der Kunde für Schäden, die AUSTROGATE durch mangelhafte Geheimhaltung der Zugangsdaten durch den Kunden; durch Weitergabe an Dritte; durch nicht rechtzeitige Meldung eines entsprechenden Verdachtes, dass Daten unbefugten Dritten bekannt geworden sein könnten oder durch nicht erfolgte Absicherung seiner Endgeräte und Systeme entstehen.
5.6 Der Kunde darf nicht nach Daten anderer Kunden von AUSTROGATE oder AUSTROGATE selbst, die nicht zu seiner Kenntnis bestimmt sind, suchen, diese oder Informationen über die Zugangsmöglichkeit zu diesen nicht weitergeben, verkaufen oder sonst verwerten. Stößt der Kunde auf derartige Daten, die nicht zu seiner Kenntnis bestimmt sind oder erhält er Informationen über die Zugangsmöglichkeit zu diesen, hat der Kunden AUSTROGATE unverzüglich zu informieren und jedenfalls die Vertraulichkeit zu wahren.
6. Gewährleistung; Haftung und Haftungsausschlüsse
6.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt gegenüber Verbrauchern 2 Jahre, in allen anderen Fällen 6 Monate. Diese Frist verlängert sich bei Abzahlungsgeschäften mit Verbrauchern bis zur Fälligkeit der letzten Teilzahlung, wobei dem Kunden die Geltendmachung seines gewährleistungsrechtlichen Anspruches vorbehalten bleibt, wenn er bis dahin AUSTROGATE den Mangel angezeigt hat.
6.2 Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach dem Ermessen von AUSTROGATE entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Preisminderung ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche setzen voraus, dass der Kunde die aufgetretenen Mängel innerhalb von 2 Werktagen schriftlich und detailliert angezeigt hat. Dieser Pkt 5.2 gilt nicht für Verbrauchergeschäfte. Ein Rückgriffsrecht gemäß § 933b ABGB ist ausgeschlossen.
6.3 AUSTROGATE übernimmt keine Gewähr dafür, dass der vom Kunden bestellte Server und die Software allen Anforderungen des Kunden entspricht, mit anderen Programmen des Kunden zusammenarbeitet sowie, dass die Programme ununterbrochen und fehlerfrei laufen oder, dass alle Fehler behoben werden können. Gegenüber Unternehmern ist überdies die Gewährleistung auf reproduzierbare (laufend wiederholbare) Mängel in der Programmfunktion beschränkt.
6.4 Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach dem Ermessen vons AUSTROGATE entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Preisminderung ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche setzen voraus, dass der Kunde die aufgetretenen Mängel innerhalb von 2 Werktagen schriftlich und detailliert angezeigt hat. Dieser Pkt 5.2 gilt nicht für Verbrauchergeschäfte. Ein Rückgriffsrecht gemäß § 933b ABGB ist ausgeschlossen.
6.5 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die aus nicht von AUSTROGATE bewirkter Anordnung und Montage (dies gilt nicht, sofern die Selbstmontage durch den Kunden oder Dritte vereinbart war und fachmännisch erfolgte oder im Fall von zulässigen und fachmännisch erfolgten Ersatzvornahmen durch den Kunden oder Dritte, weil AUSTROGATE trotz Anzeige des Mangels seiner Verbesserungspflicht nicht binnen angemessener Frist nachgekommen ist), ungenügender Einrichtung, Nichtbeachtung der Installationserfordernisse und Benützungsbedingungen, Überbeanspruchung über die von AUSTROGATE angegebene Leistung, unrichtige Behandlung und Verwendung ungeeigneter Software oder anderer Betriebsmaterialien entstehen; dies gilt ebenso bei Mängeln, die auf vom Kunden bestelltes Material oder Software zurückzuführen sind. AUSTROGATE haftet nicht für Beschädigungen, die auf atmosphärische Entladungen, Überspannungen und chemische Einflüsse zurückzuführen sind.
6.6 AUSTROGATE betreibt die angebotenen Dienste unter dem Gesichtspunkt größter Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. Aus technischen Gründen ist es jedoch nicht möglich, dass diese Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können oder, dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben. AUSTROGATE übernimmt hierfür keinerlei Haftung, außer AUSTROGATE hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Die sonstigen Haftungsausschlüsse bzw Beschränkungen bleiben unberührt. Bei höherer Gewalt, Streiks, Einschränkungen der Leistungen anderer Netzbetreiber oder bei Reparatur- und Wartungsarbeiten kann es zu Einschränkungen oder Unterbrechungen kommen. Die ständige Verfügbarkeit der vertraglichen Leistungen von AUSTROGATE kann daher nicht zugesichert werden und entzieht sich dem Einflussbereich von AUSTROGATE. AUSTROGATE haftet für derartige Ausfälle nicht, sofern sie nicht von ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurden. Im übrigen gelten die allgemeinen Haftungsbeschränkungen. Gewährleistungsansprüche von Verbrauchern aufgrund von Leistungsausfällen, die in der Einflusssphäre von AUSTROGATE oder von ihm beauftragten Dritten liegen, bleiben unberührt. IP-Konnektivität zu anderen Netzbetreibern erfolgt nach Maßgabe der Möglichkeit. Jegliche Haftung für Probleme, die ihre Ursache in den Netzen Dritter haben, ist ausgeschlossen. Die Nutzung anderer Netze unterliegt den Nutzungsbeschränkungen der jeweiligen Betreiber (acceptable use policy). Im Fall von unzumutbar lagen Unterbrechungen oder unzumutbaren Einschränkungen bleibt das Recht des Kunden auf Vertragsauflösung aus wichtigem Grund unberührt.
Festgehalten wird, dass Pkt 6.6 allfällige Gewährleistungsansprüche von Verbrauchern unberührt lässt.
6.7 Die Haftung von AUSTROGATE aus diesem Vertrag wird für leichte Fahrlässigkeit sowie für Folgeschäden und entgangenen Gewinn generell ausgeschlossen. Abweichend vom ersten Satz gilt für Verbraucher: die Haftung von AUSTROGATE für leichte Fahrlässigkeit, außer bei Personenschäden, wird ausgeschlossen.
6.8 Der Kunde ist verpflichtet, AUSTROGATE von jeglicher Unterbrechung oder Störung von vertragsgegenständlichen Telekommunikationsdiensten oder -geräten unverzüglich zu informieren, um AUSTROGATE, soweit AUSTROGATE dazu vertraglich verpflichtet ist, die Problembehebung zu ermöglichen, bevor der Kunde andere Firmen aus welchem Grund auch immer mit der Problembehebung beauftragt. Verletzt der Kunde diese Verständigungspflicht, übernimmt AUSTROGATE für dadurch verursachte Schäden und Aufwendungen des Kunden (zB Kosten einer vom Kunden beauftragten Fremdfirma) keine Haftung. Wenn bei einer Überprüfung durch AUSTROGATE kein von AUSTROGATE zu vertretender Fehler festgestellt wird, hat der Kunde AUSTROGATE, den AUSTROGATE entstandenen Aufwand, entsprechend dem laut Preisliste vorgesehenen Stundensatz für Leistungen von AUSTROGATE sowie allenfalls angefallene Barauslagen zu ersetzen.
6.9 Bei Firewalls, die von AUSTROGATE aufgestellt, betrieben oder überprüft wurden, geht AUSTROGATE mit Sorgfalt vor, weist jedoch darauf hin, dass absolute Sicherheit und volle Funktionstüchtigkeit von Firewall-Systemen nicht gegeben ist. Die Haftung von AUSTROGATE für Nachteile, die dadurch entstehen, dass installierte, betriebene oder überprüfte Firewall-Systeme umgangen oder außer Funktion gesetzt werden, ist deshalb ausgeschlossen, sofern dies von AUSTROGATE nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurde.
6.10 AUSTROGATE wird sich bemühen, Wartungsarbeiten oder Änderungen am Server nach Möglichkeit, spätestens sieben Tage vorher schriftlich, per Fax oder per E-Mail anzukündigen, wenn zu erwarten ist, dass die Wartungstätigkeit oder Änderung zu einem Ausfall der Verfügbarkeit führt oder aus sonstigen Gründen eine Vorankündigung notwendig erscheint.
Ausfälle während notwendiger Wartungs- oder Reparaturarbeiten sowie Ausfälle während der vereinbarten Wartungsfenster führen zu keinen Ansprüchen des Kunden gegen AUSTROGATE, sofern AUSTROGATE kein Verschulden an den Ausfällen trifft, wobei gemäß den allgemeinen Haftungsregelungen dieser Vereinbarung die Haftung für leichte Fahrlässigkeit (ausgenommen für Personenschäden gegenüber Verbrauchern) ausgeschlossen ist.
6.11 Stehen dem Kunden schadenersatzrechtliche Ansprüche zu, weil er durch von AUSTROGATE für andere Kunden von AUSTROGATE gespeicherte Informationen in seinen Rechten verletzt wurde, haftet AUSTROGATE – unbeschadet aller sonstigen Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse – jedenfalls dann nicht, wenn er keine tatsächliche Kenntnisvon der Rechtsverletzung hat oder der Hinweis auf die Rechtsverletzung nicht qualifiziert ist.
Ein qualifizierter Hinweis liegt insbesondere dann vor, wenn
- sich der Hinweisende schriftlich oder per E-Mail an eine geeignete Kontaktstelle beim Provider im Sinne des Punktes 3.6 unter gleichzeitig lesbarer Angabe seines Namens wendet,
- der Hinweis das verletzte Rechtsgut und die Stelle (z.B. URL), an der die rechtsverletzende Information im Netz gespeichert ist bzw. sich die rechtsverletzende Tätigkeit im Netz nachvollziehen lässt, mit hinreichender Deutlichkeit und Ernsthaftigkeit bezeichnet und
- der Hinweisende eine Kontaktadresse angibt und
- bei Verletzungen des Urheberrechts entweder
- glaubhaft und nachvollziehbar seine Urheberschaft oder die Berechtigung, für den Inhaber des Urheberrechts zu handeln, darlegt oder
- sich als befugter Vertreter einer der gesetzlich anerkannten Verwertungsgesellschaften zu erkennen gibt.
- Anonyme Anfragen bearbeitet AUSTROGATE nicht.
Sobald AUSTROGATE entweder tatsächliche Kenntnis von der rechtswidrigen Tätigkeit oder Information erlangt oder durch einen qualifizierten Hinweis davon Kenntnis erlangt, wird er dann, wenn die Rechtsverletzung auch für einen juristischen Laien offenkundig ist, die gespeicherte Information spätestens bis zum Ablauf des auf den Hinweis folgenden Arbeitstages entfernen oder den Zugang zu ihr sperren, sofern dem keine besonderen organisatorischen oder technischen Schwierigkeiten, insbesondere Zeitverschiebungen, entgegenstehen.
7. Datenschutzrechtliche Bestimmungen
7.1 Kommunikationsgeheimnis und Geheimhaltungspflicht
AUSTROGATE und seine Mitarbeiter unterliegen dem Kommunikationsgeheimnis gem § 93 TKG 2003 und den Geheimhalteverpflichtungen des Datenschutzgesetzes, dies auch nach dem Ende der Tätigkeit, welche die Geheimhaltungspflicht begründet hat. Persönliche Daten und Daten der User werden nicht eingesehen. Auch die bloße Tatsache eines stattgefundenen Nachrichtenaustausches unterliegt der Geheimhaltungspflicht, ebenso erfolglose Verbindungsversuche.
Der Kunde kann der Verarbeitung personenbezogener Daten widersprechen. Dies steht einer technischen Speicherung oder dem Zugang nicht entgegen, wenn der alleinige Zweck die Durchführung oder Erleichterung der Übertragung einer Nachricht über das Kommunikationsnetz von AUSTROGATE ist, oder um einem Kunden dem von ihm bestellten Dienst zur Verfügung zu stellen. Routing- und Domaininformationen müssen dementsprechend weitergegeben werden.
7.2 Information gem § 96 Abs 3 TKG 2003 betreffend der verarbeiteten Daten, Stammdaten
Auf Grundlage des Datenschutzgesetzes und des Telekommunikationsgesetzes 2003 verpflichten sich die Vertragspartner, Stammdaten nur im Rahmen der Leistungserbringung und nur für die im Vertrag vereinbarten Zwecke zu speichern, zu verarbeiten und weiterzugeben. Solche Zwecke sind: Abschluss, Durchführung, Änderung oder Beendigung des Vertrages mit dem Kunden, Verrechnung der Entgelte, Erstellung von Teilnehmerverzeichnissen, Erteilung von Auskünften an Notrufträger gem § 98 TKG 2003. Soweit AUSTROGATE gemäß TKG in der jeweils geltenden Fassung zur Weitergabe verpflichtet ist, wird AUSTROGATE dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkommen.
AUSTROGATE wird aufgrund § 92 Abs 3 Z 3 und § 97 (1) TKG 2003 ermächtigt, folgende personenbezogene Stammdaten des Kunden und Teilnehmers zu ermitteln und verarbeiten:
Vorname, Familienname, akademischer Grad, Wohnadresse, Geburtsdatum, Firma, E-Mail-Adresse, Telefon- und Telefaxnummer, sonstige Kontaktinformation, Bonität, Informationen über Art und Inhalt des Vertragsverhältnisses, Zahlungsmodalitäten, sowie Zahlungseingänge zur Evidenthaltung des Vertragsverhältnisses.
Stammdaten werden gem § 97 Abs 2 TKG von AUSTROGATE spätestens nach der Beendigung der vertraglichen Beziehungen mit dem Kunden gelöscht, außer diese Daten werden noch benötigt, um Entgelte zu verrechnen oder einzubringen, Beschwerden zu bearbeiten oder sonstige gesetzliche Verpflichtungen zu erfüllen.
7.3 Verkehrsdaten
AUSTROGATE wird Zugangsdaten und andere personenbezogene Verkehrsdaten, die für das Herstellen von Verbindungen und die Verrechnung von Entgelten oder aus technischen Gründen sowie zur Überprüfung der Funktionsfähigkeiten von Diensten und Einrichtungen erforderlich sind, insbesondere Source- und Destination-IP sowie sämtliche andere Logfiles aufgrund seiner gesetzlichen Verpflichtung gem. § 99 (2) TKG 2003 bis zum Ablauf jener Frist speichern, innerhalb derer die Rechnung rechtlich angefochten werden kann oder der Anspruch auf Zahlung geltend gemacht werden kann bzw solange dies aus den genannten technischen Gründen bzw zur Überprüfung der Funktionsfähigkeit erforderlich ist. Im Streitfall wird AUSTROGATE diese Daten der entscheidenden Einrichtung zur Verfügung zu stellen. Bis zu einer endgültigen Entscheidung wird AUSTROGATE die Daten nicht löschen. Ansonsten wird AUSTROGATE Verkehrsdaten nach Beendigung der Verbindung unverzüglich löschen oder anonymisieren.
Eine Auswertung eines Teilnehmeranschlusses über die Zwecke der Verrechnung hinaus nach den von diesem Anschluss aus angerufenen Teilnehmernummern wird AUSTROGATE außer in den gesetzlich besonders geregelten Fällen nicht vornehmen.
7.4 Inhaltsdaten
Inhaltsdaten werden von AUSTROGATE nicht gespeichert. Sofern aus technischen Gründen eine kurzfristige Speicherung nötig ist, wird AUSTROGATE gespeicherten Daten nach Wegfall dieser Gründe unverzüglich löschen. Ist die Speicherung von Inhalten Dienstemerkmal, wird AUSTROGATE die Daten unmittelbar nach Erbringung des Dienstes löschen.
7.5 Datenübermittlung bei Kreditkartenzahlung
Weiters erteilt der Kunde seine Zustimmung dazu, dass im Falle der von ihm gewünschten Zahlung durch Kreditkarte sämtliche Abrechnungsdaten in der zur Abrechnung notwendigen Form an das jeweilige Kreditkarteninstitut übermittelt werden dürfen.
7.6 Aufnahme in eine Referenzliste
Der Kunde gestattet AUSTROGATE die Aufnahme seines Namens bzw Firma in eine Referenzliste, die auch auf der Website von AUSTROGATE veröffentlicht werden darf. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.
7.7 Verwendung von Daten für Vermarktungszwecke, Einverständnis zum Erhalt von E-Mail-Werbung
Der Kunde erteilt seine jederzeit widerrufliche Zustimmung dazu, dass Verkehrsdaten zum Zwecke der Vermarktung von Telekommunikationsdiensten von AUSTROGATE, insbesondere zur Weiterentwicklung, Bedarfsanalyse, Planung des Netzausbaues und der Verbesserung von Lösungsvorschlägen und Angeboten von Telekommunikationsdiensten von AUSTROGATE verwendet werden dürfen, sowie zur Bereitstellung von Dienste mit Zusatznutzen verwendet werden dürfen.
Der Kunde erklärt sich einverstanden, von AUSTROGATE Werbung und Informationen betreffend Produkte und Services von AUSTROGATE sowie Geschäftspartnern von AUSTROGATE in angemessenem Umfang per E-Mail zu erhalten. Dabei bleiben die Daten des Kunden einschließlich seines Namens und seiner E-Mail-Adresse ausschließlich von AUSTROGATE. Der Kunde kann diese Einverständniserklärung jederzeit widerrufen. AUSTROGATE wird dem Kunden in jeder Werbe-E-Mail die Möglichkeit einräumen, den Empfang weiterer Nachrichten abzulehnen.
7.8 Überwachung des Fernmeldeverkehrs
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass AUSTROGATE gem § 94 TKG 2003 verpflichtet sein kann, an der Überwachung des Fernmeldeverkehrs nach den Bestimmungen der Strafprozessordnung teilzunehmen. Ebenso nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass AUSTROGATE gem § 106 TKG 2003 zur Einrichtung einer Fangschaltung oder zur Aufhebung der Rufnummernunterdrückung verpflichtet werden kann. Handlungen von AUSTROGATE aufgrund dieser Verpflichtungen lösen keine Ansprüche des Kunden aus.
Der Kunde nimmt weiters die Bestimmungen des E-Commerce-Gesetz (ECG) zur Kenntnis, wonach AUSTROGATE unter bestimmten Voraussetzungen berechtigt und verpflichtet ist, Auskünfte betreffend den Kunden zu erteilen. AUSTROGATE wird bestrebt sein, die von ISPA (Verein Internet Service Providers Austria) entwickelten „Allgemeinen Regeln zur Haftung und Auskunftspflicht des Internet Service Providers“, abrufbar unter www.ispa.at zu beachten und ihnen zu entsprechen.
7.9 Datensicherheit
AUSTROGATE hat alle technisch möglichen und zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um die gespeicherten Daten im Sinne der Datensicherheitsbestimmungen des DSG zu schützen. Sollte es einem Dritten auf rechtswidrige Art und Weise gelingen, bei AUSTROGATE gespeicherte Daten in seine Verfügungsgewalt zu bringen bzw diese weiter zu verwenden, haftet AUSTROGATE dem Kunden gegenüber nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten. In Abänderung davon gilt für Verbrauchergeschäfte: die Haftung von AUSTROGATE ist ausgeschlossen, wenn AUSTROGATE oder eine Person, für die AUSTROGATE einzustehen hat, Sachschäden bloß leicht fahrlässig verschuldet hat.
8. Besondere Bestimmungen bei Domainregistrierung
8.1 AUSTROGATE vermittelt und reserviert die beantragte Domain im Namen und auf Rechnung des Kunden, sofern die gewünschte Domain noch nicht vergeben ist. Die Domain wird für .at, .co.at und .or.at-Adressen von der Registrierungsstelle nic.at eingerichtet, für sonstige Adressen von der jeweils zuständigen Registrierungsstelle. AUSTROGATE fungiert hinsichtlich der von nic.at verwalteten Domains auf die Dauer dieses Vertrages als Rechnungsstelle (sofern nicht anders vereinbart); das Vertragsverhältnis für die Errichtung und Führung der Domain besteht jedoch jedenfalls zwischen dem Kunden und der Registrierungsstelle direkt. Die Registrierungsgebühr, die der Registrierungsstelle zufließt, ist in den Beträgen, die AUSTROGATE dem Kunden verrechnet, enthalten (sofern nicht anders vereinbart). Bei nicht von der nic.at verwalteten Domains erfolgt die Verrechnung zwischen dem Kunden und der Domainverwaltungseinrichtung direkt, sofern nicht anderes vereinbart wurde; AUSTROGATE verrechnet dem Kunden diesfalls vereinbarungsgemäß das Entgelt für die Anmeldung, die benutzten technischen Einrichtungen sowie eine Verwaltungsgebühr.
8.2 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Vertrag des Kunden mit der Registrierungsstelle nicht automatisch endet, wenn der Vertrag mit AUSTROGATE aufgelöst wird, sondern der Kunde diesen vielmehr eigens bei der Registrierungsstelle kündigen muss.
8.3 Bezogen auf die Domain gelten daher die Allgemeinen Vertragsbedingungen von nic.at (abrufbar unter www.nic.at) bzw der ansonsten jeweils zuständigen Registrierungsstelle; diese werden dem Kunden von AUSTROGATE auf Wunsch zugesandt.
8.4 AUSTROGATE ist nicht zur Prüfung der Zulässigkeit der Domain, etwa in marken- oder namensrechtlicher Hinsicht, verpflichtet. Der Kunde erklärt, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und insbesondere niemanden in seinen Kennzeichenrechten zu verletzen und wird AUSTROGATE diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos halten.
9. Sonstige Bestimmungen
9.1 Soweit gesetzlich nicht ausgeschlossen, gelten die zwischen Vollkaufleuten anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen. Diese Bestimmung gilt nicht für Verbrauchergeschäfte. Es gilt österreichisches Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechts und nicht zwingender Verweisungsnormen. Es gelten weiters die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von AUSTROGATE, soweit diese Bedingungen den Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht entgegen stehen.
9.2 Alle dieses Vertragsverhältnis betreffenden Mitteilungen und Erklärungen des Kunden haben schriftlich zu erfolgen, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde.
9.3 Für eventuelle Streitigkeiten aus dem gegenständlichen Vertrag gilt die örtliche Zuständigkeit des am Sitz von AUSTROGATE sachlich zuständigen Gerichtes vereinbart. Das gilt nicht für Verbrauchergeschäfte.
9.4 AUSTROGATE ist ermächtigt, seine Pflichten oder den gesamten Vertrag mit schuldbefreiender Wirkung einem Dritten zu überbinden. Das gilt nicht für Verbrauchergeschäfte. Für Verbrauchergeschäfte gilt: AUSTROGATE ist auf eigenes Risiko ermächtigt, andere Unternehmen mit der Erbringung von Leistungen aus diesem Vertragsverhältnis zu beauftragen.
9.5 Der Kunde hat Änderungen seiner Anschrift unverzüglich schriftlich bekannt zu geben. Schriftstücke gelten als dem Kunden zugegangen, wenn sie an seine zuletzt bekannt gegebene Anschrift gesandt wurden.
9.6 Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus desem Vertrag ist das sachlich zuständige Gericht in Wien.
Bauer & Partner OG
Sechshauser Straße 66/1
1150 Wien
im August 2016